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Altersdiskriminierung im Fokus: Der Fall des verweigerten Kreditkartenantrags

Am 4. März 2024 wurde ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das die Diskussion um Altersdiskriminierung und den Zugang zu Finanzdienstleistungen neu entfacht hat. Ein 88-jähriger ehemaliger Richter am Bundesarbeitsgericht sah sich mit der Ablehnung seines

Kreditkartenantrags konfrontiert, weil das Kreditkarteninstitut sein Alter als Risikofaktor für die Rückzahlung eines möglichen Kredits ansah. Trotz seiner überdurchschnittlich hohen Pension, die den gewünschten Kreditrahmen bei Weitem überstieg, wurde ihm die Karte verwehrt.

Das Amtsgericht Kassel erkannte in diesem Vorgehen eine klare Altersdiskriminierung und sprach dem Pensionär eine Entschädigung von 3.000 € zu. Die Argumentation des Gerichts war eindeutig: Der Zugang zu Kreditkarten, die ein alltägliches Zahlungsmittel

darstellen und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ermöglichen, darf nicht aufgrund des Alters verweigert werden. Die wirtschaftliche Solvenz des Antragstellers war unbestritten, und das Risiko, das das Kreditkarteninstitut aufgrund des Alters des Antragstellers
zu tragen behauptete, wurde als irrelevant erachtet.

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Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Praxis mancher Finanzinstitute, die möglicherweise schematisch oder gar durch KI-gesteuerte Entscheidungsprozesse ältere Menschen benachteiligen. Es zeigt, dass das Alter allein kein Grund sein darf, jemandem den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verweigern, insbesondere wenn es sich um ein Massengeschäft handelt und die wirtschaftliche Solvenz gegeben ist.


Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit, dass Unternehmen ihre Entscheidungsprozesse überprüfen und sicherstellen müssen, dass diese nicht diskriminierend sind. Es ist ein Weckruf für die Finanzbranche, Altersdiskriminierung ernst zu nehmen und faire Praktiken zu gewährleisten, die allen Kunden, unabhängig von ihrem Alter, gerecht werden.​

Praxishinweis:

Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass das Alter kein legitimer Grund für die Ablehnung von Dienstleistungen wie Kreditkarten ist. Die Entscheidung des Amtsgerichts Kassel könnte als Präzedenzfall dienen und andere dazu ermutigen, gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. Es ist wichtig, dass Finanzinstitute ihre Richtlinien überdenken und sicherstellen, dass ihre Entscheidungsprozesse nicht zu ungerechtfertigter Diskriminierung führen.

Quelle

Amtsgericht Kassel (07.09.2023)

Aktenzeichen 435 C 777/23