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Frust an der Doppelkasse – die Sicht eines Gewerkschafters

Die jüngsten Änderungen bei Aldi Süd, bei denen Kassierer nun manchmal zwei Kunden gleichzeitig bedienen, haben zu erheblichen Bedenken geführt. Als Gewerkschafter möchte ich diese Bedenken zum Ausdruck bringen und die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Arbeitnehmer hervorheben.

Stress und Diebstahl

Die Einführung der Doppelkassen hat zu erhöhtem Stress für die Arbeitnehmer geführt. Während der eine Kunde noch seinen Einkauf einräumt und bezahlt, soll der Kassierer schon die Ware eines anderen Kunden scannen. Dies führt zu einem hohen Tempo, das schwer aufrechtzuerhalten ist, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt.

Darüber hinaus besteht das Risiko von Diebstahl. Wenn der Kassierer den Rücken zu einem Kunden wendet, um die Einkäufe eines anderen aufzunehmen, kann er nicht sicherstellen, dass der erste Kunde tatsächlich bezahlt hat. Ein Display soll anzeigen, ob der Kunde bezahlt hat, aber es gibt Berichte, dass der Warnton, der signalisiert, dass ein Einkauf nicht bezahlt wurde, manchmal erst erklingt, wenn der betreffende Kunde die Filiale bereits verlassen hat.

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Fehlkonstruktion und Gesundheitsprobleme

Mehrere Arbeitnehmer von Aldi haben die Doppelkassen als schwer zu bedienen und als Fehlkonstruktion bezeichnet. Die neuen Kassen haben auch zu gesundheitlichen Problemen geführt, darunter Probleme mit Schultern und Nacken, Rückenschmerzen und extreme Müdigkeit am Abend.

Mangelnde Wertschätzung und Respekt

Trotz der betonten Wertschätzung und des Respekts, den Aldi Süd für seine Arbeitnehmer äußert, fühlen sich viele Arbeitnehmer unter Druck gesetzt und nicht wertgeschätzt. Die neuen Kassen lassen kaum Raum für den Kontakt mit den Kunden, was zu Frustration führt. Einige Arbeitnehmer berichten, dass sie sich nicht mehr in der Lage fühlen, gute Arbeit zu leisten.

Beteiligungsrechte und Mitbestimmung

Es scheint, dass in diesem Fall die Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Bei der Raumund Arbeitsplatzgestaltung gelten für die Interessenvertretungen Mitbestimmungsrechte. Das Arbeitsstättenrecht ist vielfach ausfüllungsbedürftig, so dass die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG »Gesundheitsschutz« greift.

Einzelne Landespersonalvertretungsgesetze (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) beziehen dieses Mitbestimmungsrecht ausdrücklich auch auf Maßnahmen, die nur mittelbar dem Gesundheitsschutz dienen (wie die Gefährdungsanalyse).

Das Betriebsverfassungsrecht kennt diesbezüglich in § 91 nur ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht. Dort heißt es: »Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.«

In der Praxis tritt dieses Mitbestimmungsrecht gegenüber der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG vollständig zurück. Sollten die Verhandlungen über grundsätzliche Fragen und Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie auch über die Durchsetzung einzelner begrenzter Maßnahmen des Gesundheitsschutzes scheitern, entscheidet gegebenenfalls eine Einigungsstelle

Tipps für den Umgang mit der Situation

1. Kommunikation: Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein. Dies kann durch Schulungen oder Informationsveranstaltungen erreicht werden. Arbeitnehmer sollten ihre Bedenken und Erfahrungen mit ihren Vorgesetzten teilen. Offene und ehrliche Kommunikation kann dazu beitragen, dass Probleme erkannt und angegangen werden.

2. Selbstfürsorge: Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer auf ihre Gesundheit achten. Dies kann regelmäßige Pausen, Dehnübungen und Stressmanagement-Techniken beinhalten.

3. Unterstützung suchen: Arbeitnehmer sollten sich an ihre Gewerkschaft oder Betriebsrat wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Bedenken nicht gehört werden. Diese Organisationen können Unterstützung und Beratung bieten.

4. Weiterbildung: Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein. Dies kann durch Schulungen oder Informationsveranstaltungen erreicht werden.

Es ist wichtig, dass Unternehmen wie Aldi Süd erkennen, dass ihre Arbeitnehmer ihr wertvollstes Gut sind. Sie verdienen es, in einer Umgebung zu arbeiten, die ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden fördert, anstatt sie zu belasten. Es ist an der Zeit, dass Aldi Süd dies anerkennt und entsprechende Maßnahmen ergreift.